Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Nach § 133 UmwG haften für die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten des übertragenden … Hrb 17.08.2022 Registerbekanntmachungen (Sonstige Registerbekanntmachung)
Text
Nach § 133 UmwG haften für die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers alle an der Spaltung beteiligten Rechtsträger gesamtschuldnerisch; Gläubiger können für ihre Verbindlichkeiten Sicherheitsleistung nach §§ 125, 22 UmwG verlangen. Daneben können weitere Haftungsvorschriften anwendbar sein insbesondere die §§ 25 HGB, 75 AO.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Actemium SAM Electronics GmbH, Hamburg.