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Prokura (1 Person) · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung Hrb30.05.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.05.2018)

Auf einen Blick

Text

HRB 1553 CB: ELSTER-WERKSTÄTTEN gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Ungenannte Str. ??, D-04916 Herzberg/Elster
Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Der oder die Geschäftsführer können durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Der oder die Geschäftsführer sind ermächtigt, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter der Stiftung Elsterwerk mit Sitz in Herzberg oder der INTEGRATIVE TAGESSTÄTTEN und WOHNEN FÜR BEHINDERTE gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Herzberg (HRB 2333 CB) oder der INTEGRA profil gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Herzberg (HRB 11470 CB) abzuschließen. Prokura: 2. ???????, ???????, *??.??.????, Uebigau-Wahrenbrück OT Uebigau; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.05.2018 wurde die allgemeine Vertretungsregelung sowie § 7 des Gesellschaftsvertrages (Geschäftsführung und Vertretung) geändert. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 21.04.1992

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ELSTER WERKE gemeinnützige GmbH, Herzberg (Elster).