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Verschmelzung: High5 Concepts GmbH Hrb24.03.2022 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.03.2022)

Auf einen Blick

Text

HRB 3174: sheepworld Aktiengesellschaft,
Ursensollen, Am Schafhügel 1, 92289 Ursensollen
. Die High5 Concepts GmbH mit dem Sitz in Ursensollen (Amtsgericht Amberg HRB 4611) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2022 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der #DV. Firm (Text="Geben Sie die Firma bzw. den Namen des zu verschmelzenden Unternehmens ein"), #DV. Sitz (Text="Geben Sie den Sitz des zu verschmelzenden Unternehmens ein") (Amtsgericht #DV. Gericht (Text="Geben Sie das zust. Registergericht des zu verschmelzenden Unternehmens ein") #DV. Reg (Text="Wählen Sie die zutreffende Registerart aus",Eingabe="HRB","HRA","VR","GnR","PR") #DV. Numm (Text="Geben Sie die Registernummer ein")) beim Amtsgericht #DV. Gericht (Text="Geben Sie den Ort des Registergerichts ein") (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht. Nicht eingetragen: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist #DV.gesblatt (Text="Bitte auswählen bzw. eingeben: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist...",Eingabe="das örtliche Amtsblatt","der Bayerische Staatsanzeiger","die Süddeutsche Zeitung","das Handelsblatt","#DV.selbst (Text="Bitte geben Sie das weitere Gesellschaftsblatt selbst ein: (z.B. 'die Musterstädter Wochenpost')")"|"< selbst eingeben >") Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: sheepworld AG, Ursensollen.

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