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Verschmelzung: K & T Kran und Transport Verwaltungs GmbH Hrb 30.05.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRA 2711: Ulferts & Wittrock GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-19061 Schwerin
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.03.2018 mit der K & T Kran und Transport Verwaltungs GmbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin HRB 9461) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ulferts & Wittrock GmbH & Co. KG, Schwerin.