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Das Registergericht beabsichtigt die Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen Hrb 16.07.2025 Registerbekanntmachungen (Registerbekanntmachungen)

Text

Das Registergericht beabsichtigt die Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf einen Monat festgesetzt.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: cs-capital GmbH, Krefeld.