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Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG Ureg 14.01.2008 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

EWE Aktiengesellschaft

Oldenburg

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG


Aufgrund der Neugründung der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH haben uns die Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband, beide 26122 Oldenburg, Tirpitzstraße 39, mitgeteilt, dass ihnen mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG) sowie weitergehend eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne der §§ 20 Abs. 4, 16 Abs. 1 AktG an der EWE Aktiengesellschaft gehören.

Der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband ist alleiniger Gesellschafter der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg, bei der es sich um die alleinige Gesellschafterin der Weser-Ems Energiebeteiligungen GmbH, Oldenburg, handelt. Die Weser-Ems Energiebeteiligungen GmbH hält ihrerseits eine Mehrheitsbeteiligung an der EWE Aktiengesellschaft.

 

Oldenburg, im Januar 2008

EWE Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EWE AG, Oldenburg.