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Aufsichtsrat Ureg23.01.2013 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

KraussMaffei Technologies GmbH

München

Bekanntmachung
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Mit dem Verkauf der KraussMaffei Gruppe an die Onex Corporation am 28. Dezember 2012 hat der KraussMaffei Konzern eine neue deutsche Obergesellschaft mit der Firmierung "KM Germany Holdings GmbH" (künftig: KraussMaffei Group GmbH) erhalten. Auf dieser Ebene ist zukünftig nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz ein Aufsichtsrat zu bilden, der zur Hälfte aus Mitgliedern des Alleingesellschafters und zur Hälfte aus Mitgliedern der Arbeitnehmer besteht.

Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der KraussMaffei Technologies GmbH nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammenzusetzen ist, also zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Alleingesellschafters und zu einem Dritteln aus Mitgliedern der Arbeitnehmer.

Der Aufsichtsrat wird nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, nämlich das Landgericht München, anrufen.

 

München, den 18. Januar 2013

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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KraussMaffei Technologies GmbH, Parsdorf.

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