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Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz Ureg 12.10.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
INTER Allgemeine Versicherung AGMannheimBekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktiengesetzDie INTER Krankenversicherung AG, Mannheim, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar gehört. Weiter hat sie uns gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört. Der INTER Versicherungsverein aG, Mannheim, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm an unserer Gesellschaft keine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung mehr gehört. Weiter hat uns der INTER Versicherungsverein aG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da ihm die Beteiligung der INTER Krankenversicherung AG an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet wird.
Mannheim, 4. Oktober 2016 Der Vorstand |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INTER Allgemeine Versicherung AG, Mannheim.