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Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz Ureg 12.10.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

INTER Allgemeine Versicherung AG

Mannheim

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz

Die INTER Krankenversicherung AG, Mannheim, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar gehört. Weiter hat sie uns gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Der INTER Versicherungsverein aG, Mannheim, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm an unserer Gesellschaft keine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung mehr gehört. Weiter hat uns der INTER Versicherungsverein aG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da ihm die Beteiligung der INTER Krankenversicherung AG an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet wird.

 

Mannheim, 4. Oktober 2016

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INTER Allgemeine Versicherung AG, Mannheim.