Hannover und Berlin
Betreff: Mitteilung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
unter Ausschluss von Bezugsrechten gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Der Vorstand der TUI AG (die "Gesellschaft") wurde durch den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 13. Februar 2024 unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2029 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen, die "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.500.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 50.743.103,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. diese Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionspflichten auszustatten (zusammen, die "Ermächtigung 2024"). Der Vorstand ist gemäß der Ermächtigung 2024 zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen insbesondere dann auszuschließen, sofern der Ausgabepreis den Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet, wobei dies jedoch nur insoweit gilt, als die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung.
Unter Ausnutzung dieser Ermächtigung 2024 hat der mit Beschluss des Vorstands vom 30. Mai 2024 ermächtigte Transaktionsausschuss des Vorstands am 19. Juli 2024 mit Zustimmung des mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 30. Mai 2024 ermächtigten Transaktionsausschusses des Aufsichtsrats vom 19. Juli 2024 beschlossen, (i) 4.870 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100.000,00, somit im Gesamtnennbetrag von EUR 487.000.000 auszugeben, die Wandlungsrechte auf bis zu 50.729.166 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 gewähren, und (ii) das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre unter Einhaltung der näheren Bestimmungen der Ermächtigung 2024 sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen.
Hannover, im Juli 2024
Der Vorstand
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