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Verschmelzung: EEK Erneuerbare Energien Karlsruhe GmbH Hrb05.05.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.05.2018)

Auf einen Blick

Text

HRA 108023: KEA201 Ltd. & Co. KG,
München, Tal 44, 80331 München
. Die EEK Erneuerbare Energien Karlsruhe GmbH mit dem Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 709659) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KEA201 Ltd. & Co. KG, München.

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