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Vertretungsregelung · Satzung Hrb30.04.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
GnR 100082: ZG-Raiffeisen Warengenossenschaft eG, Karlsruhe (
Lauterbergstr. 1 - 5, 76137 Karlsruhe
). Die Generalversammlung vom 16.04.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ZG-Raiffeisen Warengenossenschaft eG, Karlsruhe.