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110. ordentliche Abgeordnetenversammlung Ureg11.04.2023 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Stuttgart Wir laden die Abgeordneten unserer Gesellschaft zu der am Samstag, den 13. Mai 2023, 9.30 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Stuttgarter Versicherungsgruppe in Stuttgart, Rotebühlstr. 120, stattfindenden 110. ordentlichen Abgeordnetenversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang für das Geschäftsjahr 2022 mit Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats sowie Konzernlagebericht und Konzernabschluss 2022. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. 4. Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Prüfer des Jahresabschlusses 2023 zu bestellen. 5. Grundsatzbeschluss über die Vergütung der Abgeordneten und der Mitglieder des Wahlausschusses gemäß § 11 Ziff. 7 der Satzung ab 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Abgeordneten und der Mitglieder des Wahlausschusses gemäß des in der Anlage formulierten Grundsatzbeschlusses ab dem Kalenderjahr 2024 festzusetzen. Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Der Vorstand Beschlussfassung über die Vergütung der Abgeordneten und der Mitglieder des Wahlausschusses gemäß § 11 Ziff. 7 der Satzung der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Abgeordnetenversammlung möge folgenden Grundsatzbeschluss fassen. 1. Abgeordnete Die Abgeordneten erhalten ab dem Jahr 2024 • EUR 1.400,- Tagegeld für die Teilnahme an der Abgeordnetenversammlung • EUR 600,- Tagegeld für die Teilnahme an der Vorbesprechung der Abgeordnetenversammlung Der Sprecher der Abgeordneten erhält zudem ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 350,- für persönliche Besprechungen mit dem Aufsichtsrats- bzw. Vorstandsvorsitzenden sowie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 1.650,- pro Kalenderjahr. 2. Wahlausschuss Die Mitglieder des Wahlausschusses für die Abgeordnetenversammlung erhalten ab dem Geschäftsjahr 2023 ein Sitzungsgeld von je EUR 255,- für die Teilnahme an einer Sitzung des Wahlausschusses. Sitzungsgeld dient der Abgeltung des mit der Teilnahme an Sitzungen verbundenen Zeitaufwands und fällt an sowohl für die Teilnahme an Präsenzsitzungen als auch für die Teilnahme an virtuellen oder hybriden Sitzungen (z.B. in Video- oder Telefonkonferenzen) des Wahlausschusses. 3. Weitere Regelungen Für die persönliche Teilnahme an den vorgenannten Sitzungen und Versammlungen kann Ersatz der Reisekosten in Form einer Reisekostenpauschale i.H.v. EUR 0,51 / km für die Hin- und Rückreise verlangt werden. Die Abgeordneten erhalten zudem ein Übernachtungsgeld i.H.v. EUR 250,- pro Übernachtung. Eine etwaige für die Bezüge und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft ersetzt. Die vorgenannten Geldbeträge sind spätestens zwei Wochen nach der Abgeordnetenversammlung zur Zahlung fällig.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stuttgarter Lebensversicherung VVaG, Stuttgart.

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