Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG Ureg18.06.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
SAF-HOLLAND SEBessenbachISIN: DE000SAFH001
|
| 1. |
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der SAF-HOLLAND SE vom 11. Juni 2024 zu Tagesordnungspunkt 9 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 10. Juni 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen " Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 350.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 9.078.860 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 9.078.860,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren und/oder in den Bedingungen der Schuldverschreibungen Pflichten zur Wandlung der jeweiligen Schuldverschreibung in solche Aktien zu begründen. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sacheinlage ausgegeben werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in der Ermächtigung genannten Fällen auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 zur Begebung der Schuldverschreibungen wird bei dem Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg (HRB 15646) hinterlegt. |
| 2. |
Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024/I Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 wurde zudem das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 9.078.860,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (" Bedingtes Kapital 2024/I") und die Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren in- oder ausländischen Beteiligungsgesellschaften begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht oder eine Wandlungspflicht in bzw. auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. begründen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2024 unter Tagesordnungspunkt 9 jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die entsprechende Satzungsänderung wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg (HRB 15646) wirksam. |
Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der in der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 9 im Bundesanzeiger am 29. April 2024 bekannt gemacht worden ist.
Bessenbach, im Juni 2024
SAF-HOLLAND SE
Der Vorstand
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SAF-HOLLAND SE, Bessenbach.