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Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwG Ureg 04.03.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Bayer Pharma Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwG

Es ist beabsichtigt, die Generics Holding GmbH mit Sitz in Leverkusen als übertragende Gesellschaft auf die Bayer Pharma Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich das gesamte Stammkapital der Generics Holding GmbH in der Hand der übernehmenden Bayer Pharma Aktiengesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung der Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Die Verschmelzungsunterlagen gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 UmwG liegen in den Geschäftsräumen der

Ungenannte Str. ??, D-13353 Berlin
, Müllerstraße 178, zur Einsicht der Aktionäre aus.

Ein Verlangen zur Einberufung der Hauptversammlung kann nur berücksichtigt werden, wenn es der Bayer Pharma Aktiengesellschaft bis spätestens einen Monat nach dem Tag dieser Veröffentlichung unter der oben genannten Adresse zugeht.

 

Berlin, im Februar 2016

Bayer Pharma Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bayer Pharma AG, Berlin.