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Die Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften werden darauf hingewiesen, dass … Hrb 29.09.2026 Registerbekanntmachungen (Registerbekanntmachungen)

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Die Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften werden darauf hingewiesen, dass sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe in Textform anmelden können. Ihnen ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: DB Cargo AG, Mainz.