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Generalversammlungsbeschluss vom 03.06.2009 Spaltung zur Aufnahme in die Seibersdorf Labor GmbH (FN 319187 v) durch … Bmjfbv 26.06.2009 Firmenbuch - Vollzug - Republik Österreich vertreten durch das BMJ, Österreich
Text
Antrag auf Änderung eingelangt am 12.06.2009;
Generalversammlungsbeschluss vom 03.06.2009
Spaltung
zur Aufnahme in die
Seibersdorf Labor GmbH
(FN 319187 v)
durch Übertragung
des Teilbetriebes "Labor" im Weg der Gesamtrechtsnachfolge
durch Abspaltung zur Aufnahme gem. § 1 Abs 2 Z 2 und
§ 17 SpaltG und Art VI Umgründungssteuergesetz zum
Spaltungsstichtag 31.12.2008
- Handelsgericht Wien, 26.06.2009.
Generalversammlungsbeschluss vom 03.06.2009
Spaltung
zur Aufnahme in die
Seibersdorf Labor GmbH
(FN 319187 v)
durch Übertragung
des Teilbetriebes "Labor" im Weg der Gesamtrechtsnachfolge
durch Abspaltung zur Aufnahme gem. § 1 Abs 2 Z 2 und
§ 17 SpaltG und Art VI Umgründungssteuergesetz zum
Spaltungsstichtag 31.12.2008
- Handelsgericht Wien, 26.06.2009.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AIT Austrian Institute of Technology GmbH, Wien, Österreich.