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Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg 04.10.2007 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Hydro Aluminium Deutschland GmbH

Köln

Bekanntmachung der Geschäftsführung über die
Zusammensetzung des Aufsichtsrats

 

Die Geschäftsführung der Hydro Aluminium Deutschland GmbH ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat über die gesetzlich gebotene Mindestzahl hinaus gemäß dem bisher geltenden Gesellschaftsvertrag nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Mitbestimmungsgesetz zusammen, d.h. aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer.

Zusammen mit den Arbeitnehmern der deutschen Konzernunternehmen beschäftigt die Gesellschaft regelmäßig nicht mehr als 10.000 Arbeitnehmer. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz setzt sich der Aufsichtsrat eines Unternehmens mit in der Regel nicht mehr als 10.000 Arbeitnehmern aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.

Der Gesellschaftsvertrag wurde durch die Gesellschafterversammlung vom 07. September 2007 geändert. Die Änderung ist am
18. September 2007 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen worden. Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages sieht die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz vor, nämlich je sechs Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer.

Der Aufsichtsrat wird zukünftig nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, es sei denn die in § 98 Abs. 2 AktG aufgeführten Antragsberechtigten rufen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Köln an und es wird abweichend entschieden.

Die Amtszeit aller amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2007 beschließt. In dem nunmehr turnusmäßig beginnenden Wahlverfahren der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden diese nach den neuen Vorschriften gewählt werden (sechs anstatt acht Mitglieder).

Die sechs neuen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sollen auf der Gesellschafterversammlung bestellt werden, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2007 beschließt.

 

Köln, den 28. September 2007

Hydro Aluminium Deutschland GmbH

- Die Geschäftsführung -

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hydro Aluminium Deutschland GmbH, Grevenbroich.