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Verschmelzung: SELECTRIC Digitalfunk-Systeme Bayern GmbH Hrb 03.04.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 1264: SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH,
Münster, Haferlandweg 18, 48155 Münster
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2018 mit der SELECTRIC Digitalfunk-Systeme Bayern GmbH mit Sitz in Pfaffenhofen a.d. Ilm (Amtsgericht Ingolstadt HRB 7353) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH, Münster.