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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Aktiengesetz Ureg15.04.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

HELIOS Klinikum Wuppertal GmbH

Wuppertal

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Aktiengesetz

Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass der bei der HELIOS Wuppertal GmbH errichtete Aufsichtsrat zurzeit nicht gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften besetzt ist. Nach Auffassung der Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 MitbestG zusammenzusetzen, da die Gesellschaft in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Aufsichtsrat muss gemäß §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 MitbestG zwölf Mitglieder haben. Unter den sechs Arbeitnehmervertretern müssen sich vier Arbeitnehmer der Gesellschaft und zwei Vertreter von Gewerkschaften befinden. Zurzeit besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, unter denen sich sechs Anteilseignervertreter und zwei Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie eine Gewerkschaftsvertreterin befinden.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt,, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 Aktiengesetz zuständige Gericht anrufen.

 

Wuppertal, den 11.04.16

Dr. med. Marc Baenkler, Geschäftsführer

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HELIOS Klinikum Wuppertal GmbH, Wuppertal.

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