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Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Ureg20.02.2017 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
AKN Eisenbahn AktiengesellschaftKaltenkirchenEINLADUNGzuraußerordentlichen Hauptversammlungder Aktionäre unserer Gesellschaft
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Die auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft mit Sitz in Kaltenkirchen werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 498,41 für je eine auf den Nennbetrag von EUR 52,00 lautende Aktie der AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft auf das Land Schleswig-Holstein als Hauptaktionär der AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft übertragen. |
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der AKN
Eisenbahn Aktiengesellschaft, Rudolf-Diesel-Straße 2, 24568 Kaltenkirchen , folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:| • |
diese Einberufungsbekanntmachung, |
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der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, |
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die Jahresabschlüsse und Lageberichte der AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015, |
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der vom Land Schleswig-Holstein nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung und der Erläuterung sowie Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 15. Februar 2017 einschließlich seiner Anlagen sowie |
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der gemäß § 327c Abs. 2 S. 2 bis 4 AktG erstellte Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers, der Revisions- und Treuhand-KG Wirtschaftsprüfungs- Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Kiel. |
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. März 2017 ausliegen. Jeder Aktionär erhält auf Anfrage unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 12 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Hauptversammlung - dieser Tag nicht mitgerechnet - d.h. spätestens am 27. März 2017 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft, einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben. Sie werden durch die über diese Hinterlegung ausgestellte Bescheinigung legitimiert. Im Falle der Hinterlegung bei der Gesellschaft bitten wir darum, die Aktien einzureichen bei:
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AKN Eisenbahn AG
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Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien oder die Rechte an einem Sammelbestand oder auf einen Anteil an ihm mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie von einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am zweiten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, d.h. spätestens am 29. März 2017 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft einzureichen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Anfragen und Anträge von Aktionären
Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 S. 1 AktG ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
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AKN Eisenbahn AG
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Kaltenkirchen, im Februar 2017
AKN Eisenbahn Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AKN Eisenbahn GmbH, Kaltenkirchen.
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