Koblenz
ISIN DE000A288904
WKN A28890
Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie Schaffung eines bedingten Kapitals 2024-I)
Die ordentliche Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA hat am 22. Mai 2024 zu Tagesordnungspunkt 11 beschlossen, die persönlich haftende Gesellschafterin zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2028 auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern beziehungsweise Inhabern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte für auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 5.373.457,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Gewinnschuldverschreibungs- und/oder Genussrechtsbedingungen (im Folgenden jeweils "Bedingungen") zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen oder gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können den Aktionären auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden; sie werden dann von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten, in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen ganz oder teilweise, einmalig oder mehrmals auszuschließen.
Die Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA vom 22. Mai 2024 hat zugleich ein neues bedingtes Kapital beschlossen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.373.457,00 eingeteilt in bis zu 5.373.457 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024-I). Sie hat dabei auch beschlossen, § 4 Absatz 5 der Satzung entsprechend zu ändern und einen neuen § 4 Absatz 7 in die Satzung einzufügen.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflicht bzw. Andienungen von Aktien (sofern keine andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden) an die Inhaber bzw. Gläubiger der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 22. Mai 2024 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente).
Das Bedingte Kapital 2024-I wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz (HRB 27430) wirksam. Der Ermächtigungsbeschluss der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA zur Ausgabe der Schuldverschreibungen wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz (HRB 27430) hinterlegt.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 11 der Einberufung der Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA verwiesen, der im Bundesanzeiger vom 10. April 2024 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ohne Änderung beschlossen hat.
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