thyssenkrupp Industrial Solutions AG Essen
Amtsgericht Essen HRB 25423ekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und Einleitung eines Statusverfahrens nach §§ 97 ff. AktG Gemäß § 97 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) wird bekannt gemacht: Derzeit besteht bei der
thyssenkrupp Industrial Solutions AG (die " Gesellschaft") ein Aufsichtsrat, der gemäß §§ 1 Abs. 1; 6 Abs. 1 und 2; 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) gebildet und aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigener und der Arbeitnehmer zusammengesetzt ist. Mit Vertrag vom 24. Mai 2023 soll der bisherige Geschäftsbereich Polysius von der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Juni 2023 auf die thyssenkrupp Polysius GmbH, Essen, übertragen werden. Ebenfalls mit weiterem Vertrag vom 24. Mai 2023 soll der bisherige Geschäftsbereich Uhde von der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Juni 2023 auf die thyssenkrupp Uhde GmbH, Essen, übertragen werden. Im Zusammenhang mit diesen Übertragungen werden sämtliche Arbeitnehmer der bisherigen Geschäftsbereiche Polysius und Uhde auf die übernehmenden Gesellschaften übergehen. Infolgedessen wird die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 1. Juni 2023 nur noch wenige Arbeitnehmer beschäftigen und somit in Deutschland dauerhaft die Schwellen von in der Regel sowohl mehr als 2.000 als auch mehr als 500 Arbeitnehmern unterschreiten. Der Vorstand der Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats bei der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des MitbestG damit mit Wirkung ab dem 1. Juni 2023 entfällt. Der Aufsichtsrat wird gemäß §§ 95 S. 1; 96 Abs. 1, 6. Fall AktG aus Mitgliedern des Aktionärs zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte gemäß § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das gemäß § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Essen anrufen. Essen, 25. Mai 2023
thyssenkrupp Industrial Solutions AG Der Vorstand Ruks Höllermann