Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals Ureg 14.05.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

COMMERZBANK Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Wertpapier-Kenn-Nummer: CBK100
ISIN DE000CBK1001

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung eigener Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals


Durch Beschluss der Hauptversammlung der Commerzbank Aktiengesellschaft vom 13. Mai 2020 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 12. Mai 2025 ermächtigt worden, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und diese ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.

Der Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft hat am 13. Mai 2024 beschlossen, unter Ausnutzung dieser Ermächtigung 55.554.320 eigene Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 55.554.320,00 einzuziehen. Dies entspricht rund 4,48% des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Das Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft beträgt nach Durchführung der Einziehung der Aktien EUR 1.184.669.009,00 und ist in 1.184.669.009 Stückaktien eingeteilt.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2024

COMMERZBANK
Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: COMMERZBANK AG, Frankfurt a. Main.