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Bekanntmachung über die Ausschüttung auf das Genussscheinkapital Ureg 04.04.2022 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

enercity Aktiengesellschaft

Hannover

Wertpapier-Kenn-Nummer 725 535

Bekanntmachung der enercity AG über die Ausschüttung auf das Genussscheinkapital

Die Ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 01.04.2022 über den Jahresabschluss 2021 befunden. Der Jahresabschluss weist eine Gewinnabführung an die Muttergesellschaft Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) in Höhe von 71.292.330,49 Euro aus. Die Ausschüttung auf die ausgegebenen Genussscheine beträgt somit 2.566.685,24 Euro.

Das entspricht einer Nominalverzinsung von 50,2 Prozent für das Geschäftsjahr 2021 gegenüber einer für das Geschäftsjahr 2020 ausgeschütteten Nominalverzinsung in Höhe von 43,7 Prozent.

Die Auszahlung der Zinsen auf das Genussscheinkapital erfolgt ab dem 04.04.2022 unter Abzug von 25 Prozent Abgeltungsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls 8 Prozent oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer.

Zahlstelle ist die Sparkasse Hannover. Die Gutschrift der Genussscheinverzinsung erfolgt über die jeweilige Depotbank der Genussscheininhaber.

 

Hannover, im April 2022

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: enercity AG, Hannover.