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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg 06.05.2009 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

CyBio AG

Jena

ISIN-Nummer DE0005412308
Wertpapier-Kenn-Nummer 541 230

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Dienstag, 16. Juni 2009
um 10.00 Uhr

in den Räumen des Hotels Steigenberger Esplanade,
Ungenannte Str. ??, D-07743 Jena

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Hinweis:
Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung während der üblichen Geschäftszeiten in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in Jena und auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Anfrage erhält jeder Aktionär eine Abschrift der vorbenannten Unterlagen unverzüglich und kostenfrei zugesandt. Ferner können die Unterlagen auch im Internet unter www.cybio-ag.com im Bereich Investoren/Hauptversammlung eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

4.

Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Stephan Mahn und Marcus Wolfinger legen mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2009 ihr jeweiliges Amt als Aufsichtsrat anlässlich des Kontrollwechsels nieder. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Günter Bechtler legte bereits zum 31.03.2009 aus persönlichen Gründen vorzeitig sein Aufsichtsratsmandat nieder. Durch Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 30. März 2009 wurde Herr ????? ????? mit Wirkung zum 1. April 2009 bis zur Durchführung dieser Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 und 3 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Anteilseigner zusammen.

Da die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung endet, sind drei Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren für die laufende Amtsperiode gemäß § 11 Absatz 4 Satz 1 der Satzung, die bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

1.

Herrn ????? ?????
Vorstandsvorsitzender der Analytik Jena AG
wohnhaft in Jena

Herr Berka ist bei Einberufung zu dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG.

2.

Herrn Martin Fischer
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Jena-Saale-Holzland
wohnhaft in Jena

Herr Fischer ist bei Einberufung zu dieser Hauptversammlung Mitglied in den folgenden, anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG:

 

Schweizer Electronics AG, Schramberg
Waldkrankenhaus "Rudolf Elle" gGmbH

Weiterhin ist Herr Fischer bei Einberufung zu dieser Hauptversammlung Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG.

 

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt a.M. und Erfurt

3.

Herrn Kurt Ochner
Mitglied des Vorstands der KST Beteiligungs AG
wohnhaft in Mosbach

Herr Ochner ist bei Einberufung zu dieser Hauptversammlung Mitglied in den folgenden, anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG.

 

Sinosol AG, Stuttgart (Vorsitz)
Blättchen & Partner AG, Leonberg
Human Optics AG, Erlangen
Wietler & Partner AG, Mannheim
Silicon Sensor International AG, Berlin

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

5.

Änderung des Geschäftsjahres und Satzungsänderung

Das gegenwärtig dem Kalenderjahr entsprechende Geschäftsjahr (§ 1 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft) soll künftig am 1. Oktober eines jeden Jahres beginnen und am 30. September des Folgejahres enden. Der neue Großaktionär Analytik Jena AG beabsichtigt, die CyBio AG zukünftig zu konsolidieren. Das Geschäftsjahr der Analytik Jena AG lautet bereits jetzt auf den 30. September. Die Umstellung des Geschäftsjahres der CyBio AG würde daher der Harmonisierung mit dem neuen Großaktionär dienen.

Das für die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum steuerlich erforderliche Einvernehmen des Finanzamts Gera liegt vor.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Geschäftsjahr wird auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres umgestellt. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2009 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.

§ 1 Absatz 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

"(3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres und endet am 30. September des           unmittelbar darauf folgenden Jahres. Der Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2009 ist ein           Rumpfgeschäftsjahr."

6.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 zu bestellen.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, ist Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer des neuen Großaktionärs der CyBio AG, der Analytik Jena AG sowie deren Tochterunternehmen. Aufgrund der von der Analytik Jena AG beabsichtigten künftigen Konsolidierung der CyBio AG erscheint die Bestellung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft zweckmäßig.

Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsvertretung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 5.400.000,00 und ist eingeteilt in 5.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts oder zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, für die bei der Gesellschaft ein besonderer, durch das depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache eingereicht wird. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen (26. Mai 2009, 0:00 Uhr) und muss der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle spätestens bis Dienstag, 9. Juni 2009 zugegangen sein:

 

DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
c/o Deutsche WertpapierService Bank AG
Abt. WASHV
Wildunger Str. 14
60487 Frankfurt

Fax: 069.5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der oben angeführten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, auszuüben. Die Vollmacht muss in Schriftform erteilt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist nach § 135 AktG vom Schriftformerfordernis der Vollmacht befreit.

Die CyBio AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern. Daher bieten wir unseren Aktionären wie schon in den Vorjahren an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen.

Die Gesellschaft hat Herrn Rolf Wahl und Frau Anja Keiling zu Stimmrechtsvertretern benannt.

Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine auf ihren Namen ausgestellte Eintrittskarte zur Hauptversammlung.

Die Vollmachten an die Stimmrechtsvertreter sind schriftlich zu erteilen. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesen in jedem Fall schriftlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die Vorlage zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen sowie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auf unserer Internetseite: http://www.cybio-ag.com im Bereich Investoren/Hauptversammlung zur Verfügung. Diese Unterlagen können auch direkt bei der Gesellschaft angefordert werden.

Vollmachten, Weisungen und Eintrittskarten für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens Freitag, 12. Juni 2009, um 15.00 Uhr bei der CyBio AG eingegangen sein. Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an die unten aufgeführte Adresse der Gesellschaft, zu Händen Herrn Rolf Wahl oder Frau Anja Keiling.

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären

Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung können Aktionäre gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG unterbreiten.

Diese sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu senden:

CyBio AG
Investor Relations
Anja Keiling
Göschwitzer Straße 40
07745 Jena

Fax: 03641.351 409
E-Mail: irpr@cybio-ag.com

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Anträge oder Wahlvorschläge, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung unter der obigen Adresse eingehen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cybio-ag.com unter der Rubrik Investoren/Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.

Organisatorische Hinweise

Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft (Investor Relations,

Ungenannte Str. ??, D-07745 Jena
, Fax: 03641.351 409 oder per E-Mail an irpr@cybio-ag.com) zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern.

 

Jena, im Mai 2009

CyBio AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CyBio AG, Jena.