Bochum
Ergänzungsmeldung zum Nachtrag zur Bekanntmachung
über den Vergleich zum Spruchverfahren der Minderheitsaktionäre
der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum
vom 10. September 2018
WKN 821600
- ISIN DE 0008216003 -
Diese Ergänzungsmeldung zum Nachtrag vom 10. September 2018 zur Bekanntmachung vom 07. August 2018 richtet sich an die Depotbanken der ausgeschiedenen Aktionäre der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum.
Depotbankenprovision: Die Entgegennahme des Erhöhungsbetrages und des erhöhten Barabfindungsbetrags ist für die berechtigten Aktionäre der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, Bochum, kosten-, provisions- und spesenfrei. Für die Abwicklung der Zahlung des Erhöhungsbetrages sowie der erhöhten Barabfindung beträgt die Depotbankenprovision für die depotführenden Kreditinstitute bzw. Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder den deutschen Niederlassungen solcher depotführenden Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsunternehmen Euro 5,00 je Depot. Die Depotbankenprovision ist bei der zentralen Abwicklungsstelle Helaba Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, c/o dwpbank AG, Abteilung DSFUN,
Ungenannte Str. ??, D-40476 Düsseldorf
, Fax-Nr. 069/5099-1120, Mail: nachbesserungen@dwpbank.de, bis spätestens 10. März 2019 unter Angabe der Anzahl der Depots und der Stückzahl der BOGESTRA-Aktien abzufordern.
Die Abforderung der Nachbesserung kann formlos per Mail an
erfolgen, bis zum Ablauf der Frist gemäß §1 Ziffer 3 des Vergleichs zum Spruchverfahren.
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