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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb06.03.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 9577: Baumot Group AG,
Königswinter, Eduard-Rhein-Straße 21-23, 53639 Königswinter
. Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2016) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2018) eingefügt worden ist. Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat eine weitere Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital 2016/I) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 5 (Bedingtes Kapital 2018/I) eingefügt worden ist. Die Hauptversammlung vom 30.01.2018 hat eine weitere Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen, wobei § 4 Absatz 6 (Bedingtes Kapital 2016/II) aufgehoben und ein neuer § 4 Absatz 6 (Bedingtes Kapital 2018/II) eingefügt worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 29. Januar 2023 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 7.601.198,00 EUR durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, c) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben, d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland, f) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Hauptversammlung über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung (maßgeblich ist die jeweils kleinere der beiden Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Die nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen in Summe nicht mehr als 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Hauptversammlung über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung (maßgeblich ist hier die jeweils kleinere der beiden Grundkapitalziffern) vorhandenen Grundkapitals betragen. Auf die 10%-Grenze gemäß Buchstabe f) und auf die 20%- Grenze gemäß Ziffer 3) sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten oder zur Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder noch auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen im Ermächtigungszeitraum in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben worden sind. Ferner sind auf die genannten Grenzen Aktien anzurechnen, die im Ermächtigungszeitraum auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2018 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 anzupassen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 um bis zu 6.080.959,00 EUR zur Durchführung von bis zum 29.01.2023 begebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.01.2018 um bis zu 1.520.239,00 EUR zur Durchführung von bis zum 29.01.2023 ausgegebenen Optionsrechten im Rahmen des Aktionsplans vom 30.01.2018 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur Durchführung von bis zum 29.01.2023 begebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen bzw. zur Durchführung von bis zum 29.01.2023 ausgegebenen Opdtionsrechten im Rahmen des Aktionsplans vom 30.01.2018. .

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Baumot Group AG, Königswinter.

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