Goslar
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Chemische Fabriken Oker und Braunschweig AG, Goslar
am Dienstag, den 16. August 2011, um 14.00 Uhr,
in Goslar, Firmengelände H.C. Starck GmbH, Im Schleeke 78-91, Sitzungszimmer A 15, 504, 4. OG.
Tagesordnung:
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Vorlage des festgestellten und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr 2011 zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft zu wählen.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, den 12.08.2011, bei unserer Gesellschaft (zu üblichen Geschäftsstunden) oder bei einem der nachstehend genannten Kreditinstitute bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen:
Norddeutsche Landesbank, Girozentrale, Hannover
Commerzbank AG, Filiale Luxemburg
Die Aktien können statt bei den oben genannten Hinterlegungsstellen auch bei einem deutschen Notar hinterlegt werden. In diesem Falle bitten wir, die von dem Notar auszustellende Hinterlegungsbescheinigung der Gesellschaft auf der Hauptversammlung vorzulegen.
In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. In Ermangelung einer abweichenden Satzungsregelung bedarf die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts gem. § 134 Abs. 3 AktG grundsätzlich der schriftlichen Form.
Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des § 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder sonstigen, einem Kreditinstitut gem. § 135 Abs. 9 oder Abs. 12 AktG gleichgestellten Personen oder Personenvereinigungen erteilt werden, wird hingewiesen.
Schriftliche Mitteilungen/Anträge zur Hauptversammlung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: Chemische Fabriken Oker und Braunschweig AG,
Im Schleeke 78-91, 38642 Goslar
, Faxnummer 05321-751 6665. Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht.
Goslar, im Juli 2011
Der Vorstand
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