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Satzung Hrb02.12.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.11.2013)

Auf einen Blick

Text

S.A.G. Solarstrom AG, Freiburg im
Ungenannte Str. ??, D-79111 Freiburg i. Breisgau
. Die Hauptversammlung vom 12.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Absatz 2 wurde neugefasst; die Absätze 3 und 5 wurden neu ergänzt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2013 ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11.06.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 16.780.800,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Die Hauptversammlung vom 12.06.2013 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.356.160,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2013/I). Die Hauptversammlung vom 12.06.2013 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 5.555.200,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2013/II).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: S.A.G. Solarstrom AG, Merzhausen.