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GF: David Canals Imohr · PPA (5 Personen) · Formwechsel: IVG Immobilien AG · Anschrift · Kapital: 12,5 Mio. € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Rechts­form: AG · Ver­tre­tungs­re­ge­lung … Hrb23.02.2018 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

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HRB 23511: IVG Immobilien GmbH, Ungenannte Str. ??, D-53115 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2018. Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-53115 Bonn. Gegenstand: - Erwerb, Errichtung, Nutzung, Verwaltung, Entwicklung, Optimierung und Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden; - Erwerb, Errichtung, Betrieb, Bewirtschaftung und Veräußerung von Lagereinrichtungen für Rohstoffe, Energieträger und chemische Produkte sowie von anderen energienahmen Infrastruktureinrichtungen; - Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Grundstücksverwaltung und Gebäudetechnik. Stammkapital: 12.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Canals Imohr, David, Bad Breisig, *??.??.????, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: ???????, ??????, Bonn, *??.??.????; ??????, ?????, Bedburg, *??.??.????; Dr. ????, ??????, Bonn, *??.??.????; Klütsch, Klaus, Leverkusen, *??.??.????; ???????, ???????, Düsseldorf, *??.??.????. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IVG Immobilien AG, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 4148) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.02.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: IVG Immobilien GmbH, Bonn.

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