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Prokura (6 Personen) · Nicht mehr Prokura (1 Person) · Verschmelzung: AURORA MÜHLE HAMBURG GmbH, Nordland Mühlen GmbH · Anschrift · Zweig­nie­der­las­sung Hrb09.02.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 133482: GoodMills Deutschland GmbH,
Hamburg, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg
. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz:
Ungenannte Str. ??, D-21107 Hamburg
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-21107 Hamburg
;
Ungenannte Str. ??, D-17126 Jarmen
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-17126 Jarmen
. Prokura erloschen ??????, ????, Lüneburg, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klöpper, Christoph, Hirschberg, *??.??.????; ????????, ?????, Kempen, *??.??.????; ??????, ????? ???????, Norderstedt, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 17126 Jarmen: ?????, ??????, Tutow, *??.??.????; ??????, ????, Bentzin, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 21107 Hamburg: Kühl, Dirk, Siebenbäumen, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Nordland Mühlen GmbH mit Sitz in Jarmen (Amtsgericht Stralsund HRB 13539 verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AURORA MÜHLE HAMBURG GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 72539) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg.