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Verschmelzung Hrb 06.02.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Text

HRB 100759: Elektro-Onkes Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Norderney, Jann-Berghaus-Straße 78, 26548 Norderney
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2017 mit der Rosenboom GmbH mit Sitz in Norderney (HRB 100745) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Elektro-Onkes GmbH, Norderney.