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Formwechsel: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) Hrb23.01.2018 Registerbekanntmachungen (Löschungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 262698: Abfallwirtschaftsgesellschaft des Rems-Murr- Kreises mbH (AWG),
Ungenannte Str. ??, D-71332 Waiblingen
. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.12.2017 in Anstalt des öffentlichen Rechts "Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM)", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 734140) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM), Waiblingen.