Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: DPG Deutsche Pflegegruppe GmbH Hrb11.01.2018 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 25755: AWI Gruppe GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-56077 Koblenz
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.12.2017 mit der DPG Deutsche Pflegegruppe GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 145293) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AWI Gruppe GmbH, Koblenz.