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Verschmelzung: Combi-Verbrauchermärkte Süd GmbH & Co. KG, Jibi Handel GmbH & Co. KG Hrb 29.12.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRA 110186: Combi-Verbrauchermarkt Einkaufsstätte GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-26789 Leer
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Combi-Verbrauchermärkte Süd GmbH & Co. KG mit Sitz in Leer (AG Aurich, HRA 201969) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Jibi Handel GmbH & Co. KG mit Sitz in Leer (AG Aurich, HRA 202308) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Combi-Verbrauchermarkt Einkaufsstätte GmbH & Co. KG, Nortmoor.