Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Geschäftsführer (3 Personen) · Formwechsel: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG · Anschrift · Kapital: 25,8 Mio. € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb 09.10.2014 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 100445: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60487 Frankfurt a. Main
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2014. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-60487 Frankfurt a. Main
. Gegenstand: Sammeln, Beschaffen, Bearbeiten und Verbreiten aller Wirtschaftsnachrichten, Daten und Information (insbesondere Finanzinformationen wie Aktienkurse, Fondspreise, Preise von derivativen Finanzinstrumenten etc.), die die Medien und die Wirtschaft im weitesten Sinne zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, mit allen bestehenden und künftigen technischen Mitteln und über alle bestehenden und künftigen Medien sowie die Entwicklung und Herstellung von und der Handel mit Soft- und Hardware, die für das Sammeln, Beschaffen, Bearbeiten und Verbreiten aller Wirtschaftsnachrichten, Daten und Informationen benötigt werden. Stammkapital: 25.754.577,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. ???????, ????, Köln, *??.??.????; Kersting, Udo August, Kaarst, *??.??.????; Dr. ???????, ??????, Kaiserslautern, *??.??.????, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81011). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Infront Financial Technology GmbH, Frankfurt a. Main.