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Verschmelzung: REHACON Erste Beteiligungsgesellschaft mbH Hrb06.11.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 12208: Rehacon AG,
Ungenannte Str. ??, D-45879 Gelsenkirchen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 22.08.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2017 mit der REHACON Erste Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 12196) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Athera GmbH, Essen.