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Verschmelzung: Der BZE-Berufsbildungszentrum Erzgebirge e. V Hrb 06.10.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 29023: BZE-Schulungsgesellschaft Erzgebirge gGmbH,
Ungenannte Str. ??, D-08280 Aue
. Der BZE-Berufsbildungszentrum Erzgebirge e. V. mit Sitz in Aue (Amtsgericht Chemnitz VR 20485) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014, des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BZE-Schulungsgesellschaft Erzgebirge gGmbH, Aue-Bad Schlema.