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Verschmelzung: Oldenburger Yacht Interior GmbH & Co. KG Hrb 16.10.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRA 201597: Oldenburger Aircraft Interior GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-49413 Dinklage
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2017 mit der Oldenburger Yacht Interior GmbH & Co. KG mit Sitz in Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRA 201601) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Oldenburger Aircraft Interior GmbH & Co. KG, Dinklage.