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Formwechsel: intarsys AG Hrb04.10.2017 Registerbekanntmachungen (Löschungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 107535: intarsys consulting GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-76133 Karlsruhe
. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 14.12.2016 mit Nachtrag vom 28.07.2017, 02.08.2017, 24.08.2017 und 13.09.2017 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "intarsys AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 728752) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: intarsys GmbH, Karlsruhe.