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Verschmelzung: Nordmann Braunschweig Beteiligungs GmbH, Nordmann Hannover Beteiligungs GmbH Hrb18.09.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.09.2017)

Auf einen Blick

Text

HRA 201333: Heinrich Nagel GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-30855 Langenhagen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2017 mit der Nordmann Hannover Beteiligungs GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 201814) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2017 mit der Nordmann Braunschweig Beteiligungs GmbH mit Sitz in Meine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 201393) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Heinrich Nagel GmbH & Co. KG, Wildeshausen.