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Verschmelzung: ELA Brückenlager GmbH & Co. KG Hrb18.09.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 7487: Gumba GmbH & Co. KG,
Borken, Einsteinstraße 15, 46325 Borken
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2017 mit der ELA Brückenlager GmbH & Co. KG mit Sitz in Borken (AG Coesfeld HRA 6051) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gumba GmbH & Co. KG, Borken.