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Verschmelzung: Interpublic GmbH Hrb 26.09.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 6063: Interpublic Group Deutschland GmbH, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60598 Frankfurt a. Main
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2014 mit Nachtrag vom 08.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils selben Tag mit der Interpublic GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 57921) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Interpublic Group Deutschland GmbH, Frankfurt a. Main.