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Verschmelzung: Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-OstFriesland eG Hrb 07.09.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 121259: Raiffeisen Ammerland-Saterland GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-26188 Edewecht
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.04.2017 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.04.2017 mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-OstFriesland eG mit Sitz in Wiefelstede (Amtsgericht Oldenburg GnR 120007) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisen Ammerland-Saterland GmbH, Edewecht.