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Verschmelzung: HAUSHELD Energieberatung GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: HAUSHELD Energieberatung GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb31.08.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 6583: In medias res - Gesellschaft für Kommunikationstechnologien mbH,
Mönchengladbach, Blumenberger Straße 143-145, 41061 Mönchengladbach
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der HAUSHELD Energieberatung GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 4775) verschmolzen. Neue Firma: HAUSHELD Energieberatung GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: a) die Unterstützung von Endverbrauchern im sparsamen Umgang mit Energie, insbesondere durch benutzerfreundliche Mess-, Schalt- und Anzeigegeräte, b) die Entwicklung, der Vertrieb und die Vermarktung von Produkten aus dem Bereich Kommunikationstechnogie im In- und Ausland, c) der Verkauf von Kommunikationsdienstleistungen, d) der Handel mit und der Im- und Export von Produkten aus dem Bereich Kommunikationstechnologie, e) die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, f) die Übernahme von Absatzförderungs- und Kundenbindungsmaßnahmen im Marketingbereich, insbesondere auf dem Gebiet der Kommunikation, g) Forschung und Entwicklung sowie Erwerb und Handel mit Schutzrechten und Lizenzen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 hat die Änderung der Firma und des Gegenstandes und dementsprechend die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) und Ziffer 3 (Gegenstand) sowie die Neufassung von § 2 (Stammkapital) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HAUSHELD AG, Mönchengladbach.