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Verschmelzung: SVG Südhessische Verlagsgesellschaft Lampertheim mbH Hrb04.09.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 535: VRM GmbH & Co. KG,
Mainz, Erich-Dombrowski-Str. 2, 55127 Mainz
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2017 mit der SVG Südhessische Verlagsgesellschaft Lampertheim mbH mit Sitz in Lampertheim (Amtsgericht Darmstadt - HRB 61812) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VRM GmbH & Co. KG, Mainz.