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Verschmelzung: Gesellschaft für Entwickeln und Bauen (GEB) mbH Hrb01.09.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 5324: Beteiligungs- und Entwicklungsgesellschaft Walsrode mbH, Ungenannte Str. ??, D-29664 Walsrode. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung sowie der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Gesellschaft für Entwickeln und Bauen (GEB) mbH mit Sitz in Winsen (Luhe) (Amtsgericht Lüneburg HRB 206683) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Beteiligungs- und Entwicklungsgesellschaft Walsrode mbH, Walsrode.

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