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Verschmelzung: Crosshosting GmbH Hrb29.08.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRA 8768: PROCOM Technologie GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-48161 Münster
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2017 mit der Crosshosting GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 101872) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PROCOM Technologie GmbH & Co. KG, Münster.