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Verschmelzung: Genossenschaft BAGeno Raiffeisen eG Hrb 17.08.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
GnR 590035: Landwirtschaftliche Bezugs - und Absatzgenossenschaft Dörzbach eG, Dörzbach (
Ungenannte Str. ??, D-74677 Dörzbach
). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 nach dem Entwurf vom 26.04.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.06.2016 und 15.06.2016 mit der Genossenschaft "BAGeno Raiffeisen eG", Bad Mergentheim (Amtsgericht Ulm GnR 680128) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Landwirtschaftliche Bezugs - und Absatzgenossenschaft Dörzbach eG, Dörzbach.