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Verschmelzung: Genossenschaft Volksbank Wilferdingen - Keltern eG Hrb 09.08.2017 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

GnR 500013: VR Bank im Enzkreis eG, Niefern-Öschelbronn (
Ungenannte Str. ??, D-75223 Niefern-Öschelbronn
). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.05.2017 und 31.05.2017 mit der Genossenschaft "Volksbank Wilferdingen - Keltern eG", Remchingen (Amtsgericht Mannheim GnR 500003) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VR Bank im Enzkreis eG, Niefern-Öschelbronn.